Referenzen
Aus unserer Mandatsarbeit
2017: Abschluss von Schiedsverfahren
Im Februar und im Dezember 2017 hat Prof. Rumpf zwei größere Schiedsverfahren im Bereich Telekommunikation als Vorsitzender abgeschlossen. Die nach den ICC-Regeln geführten Verfahren stellten, da bereits mehrere divergierende Schiedssprüche in parallelen Verfahren erlassen worden waren, für das Schiedsgericht juristisch eine besondere Herausforderung dar, die gemeinsam mit zwei hervorragenden Beisitzern gemeistert werden konnten.
2017: Beratung eines deutschen Unternehmens in einem türkischen Vergabeverfahren
Im Sommer und Herbst hat unsere Kanzlei einen Backstraßenhersteller beim Abschluss von Verträgen mit der ausschreibenden Behörde in der Türkei und mit seinen Sub-Lieferanten in Italien beraten.
2017: Erfolg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Im Fall „Demirbank“ (siehe unten) folgte am 10.10.2017 ein „Sammelurteil“ für 841 weitere Kläger (Fellner vs. Turkey). Die Besonderheit dieses Urteils besteht darin, dass der Gerichtshof erstmals in seiner Geschichte so viele Fälle miteinander verbunden hat. Der Gerichtshof folgte seinen Wertungen im Fall Reisner.
2016: Awards
Unsere Kanzlei erhielt mehrere Nominierungen und Verleihungen von Awards auf dem Gebiet der „International Arbitration“ und des grenzüberschreitenden Gesellschaftsrechts durch verschiedene Magazine und Plattformen.
2016: Erfolg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Im Fall „Demirbank“ (siehe unten) kam es am 21.11.2016 zu einem weiteren Urteil im Fall Knick vs. Turkey.
2015: Erfolg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Im Fall „Demirbank“, in dem unsere Kanzlei seit September 2001 eine Vereinigung mit zeitweise bis zu 1200 Mitgliedern (ausländische Kleinaktionäre) berät, konnten wir unter Federführung unserer Partnerkanzlei Ertürk & Ertürk in Ankara beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für 800 Kleinaktionäre einen wichtigen Erfolg erzielen. In einem Pilotverfahren (Reisner vs. Turkey) stellte der Gerichtshof einen Verstoß der Türkei gegen Art. 6 EMRK und Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls fest, nachdem die türkischen Gerichte unsere Klagen in der Türkei wegen angeblicher Verfristung abgewiesen hatten.
2015: Neue Schiedsmandate für RA Prof. Rumpf
In einem Verfahren nach den DIS-Regeln wurde Prof. Rumpf durch die Klägerseite, einen türkischen Top-Manager, zum Beisitzer ernannt. Beklagte ist die Luxemburger Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen deutschen Unternehmens. Sie ernannte eine deutsche Rechtsanwältin und Schiedsverfahrensspezialistin zur Beisitzerin, die beiden Beisitzer einigten sich wiederum auf einen erfahrenen deutschen Rechtsanwalt. Der Sitz des Verfahrens ist Frankfurt.
In zwei Verfahren nach den ICC-Regeln haben sich die durch die Kläger und Beklagten ernannten Schiedsrichter auf Prof. Rumpf als Vorsitzenden geeinigt. In beiden Verfahren stehen sich ein großes Unternehmens und der türkische Staat gegenüber. Sitz in beiden Verfahren ist Istanbul.